Hilfe im Alltag - was bedeutet das?
► Ziel unserer Dienstleistungen ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, um die Lebens- und Wohnqualität zu erhalten.
Wir vom MR Land Hadeln sind vom Landesrecht anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Unser Angebot möchten wir im folgenden näher erläutern.
Pflegebegleitung
- Wunsch- und bedarfsgerechte Begleitung der Pflegenden
- Unterstützung der Pflegenden in der notwendigen Kompetenzentwicklung
- Stärkung der Fähigkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe und bei der Selbstfürsorge
- Wissensvermittlung zur Bewältigung des Pflegealltags
- Hilfe bei der Strukturierung und Organisation des Pflegealltags
Alltagsbegleitung
- Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
- Begleitung beim Spazieren, beim Besuch des Gottesdienstes oder auf dem Friedhof
- Kochen gemeinsam mit den Hilfebedürftigen
- Hilfe beim Umgang mit Behördenangelegenheiten
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Hilfe beim Einkaufen
- Hilfe bei der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen
- Fahrdienste zum Arzt oder anderen Terminen
- Botengänge
- Hilfe bei organisatorischen Anforderungen
- Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Hilfe bei üblichen Reinigungsarbeiten (z.B. Spülen, Aufräumen, Reinigung Bad/Küche/Wohn-/Schlafbereich)
- Pflege der Wäsche und Kleidung
- Hilfe bei der Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon
Finanzierungsmöglichkeiten
Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, hat man nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf verschiedene Leistungen, die den Pflegealltag erleichtern und die von der Pflegekasse übernommen werden. Hierzu stehen diese Gelder zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- monatlich 125 €, um Angehörige und sich selbst zu entlasten
► jährlich macht das eine Summe von 1.500 €
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2)
- jährlich 1.612 € pro Kalenderjahr
- zusätzlich die Hälfte des Kurzzeitpflegegeldes
► ergibt 2.418 € im Jahr
Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich um das Bezahlen der Rechnung keine Gedanken machen müssen.